Was macht eine Haushaltshilfe?
Eine Haushaltshilfe unterstützt ältere und pflegebedürftige Menschen im Alltag zu Hause: beim Putzen, Wäschewaschen und Aufräumen, beim Einkaufen und Kochen, bei Erledigungen und Arztbesuchen oder mit Gesellschaft und gemeinsamen Spaziergängen. Körperpflege wie Waschen oder Anziehen gehört in der Regel nicht dazu, dafür ist ein ambulanter Pflegedienst da. Welche Aufgaben ein Anbieter übernimmt, hängt von seinem Angebot und seiner Anerkennung ab.
Übernimmt die Pflegekasse die Kosten?
Wer zu Hause gepflegt wird, hat derzeit schon ab Pflegegrad 1 Anspruch auf den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat (§ 45b SGB XI). Das Geld ist zweckgebunden: Die Pflegekasse erstattet damit unter anderem Hilfe im Haushalt, beim Einkaufen oder Betreuung durch Anbieter, die nach dem Recht Ihres Bundeslandes als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt sind, und hauswirtschaftliche Hilfe durch zugelassene Pflegedienste. Für Hilfen ohne diese Anerkennung gibt es aus dem Entlastungsbetrag nichts. Nicht verbrauchte Beträge können Sie nach derzeitigem Recht bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen, danach verfallen sie.
Wie wird mit der Pflegekasse abgerechnet?
Einen Antrag vorab brauchen Sie nicht, die Pflegekasse zahlt den Entlastungsbetrag aber auch nicht monatlich aus: Sie erstattet Rechnungen, die Sie bei ihr einreichen. Manche Anbieter rechnen nach einer Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse ab; dann zahlen Sie selbst nur, was über den verfügbaren Betrag hinausgeht. Lassen Sie sich trotzdem jede Abrechnung zeigen. Fragen Sie vor Vertragsschluss, ob der Anbieter in Ihrem Bundesland anerkannt ist, und lassen Sie sich Stundensatz, Fahrtkosten und Kündigungsfrist schriftlich geben. Privat Versicherte erhalten die Leistung von ihrer privaten Pflegeversicherung, Beihilfeberechtigte anteilig neben der Beihilfe.
Mehr Unterstützung ab Pflegegrad 2
Ab Pflegegrad 2 gehört Hilfe bei der Haushaltsführung auch zu den Pflegesachleistungen, die ein zugelassener Pflegedienst mit der Pflegekasse abrechnet (§ 36 SGB XI). Außerdem können Sie bis zu 40 % Ihres monatlichen Budgets für Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden, soweit Sie es nicht für einen Pflegedienst nutzen (§ 45a Abs. 4 SGB XI); 2026 sind das bei Pflegegrad 2 bis zu 318,40 € im Monat, zusätzlich zum Entlastungsbetrag. Beziehen Sie Pflegegeld, verringert es sich dann anteilig. Das Pflegegeld selbst können Sie frei verwenden, auch für eine Haushaltshilfe.
Was kostet eine Haushaltshilfe?
Die Preise legen die Anbieter fest, sie unterscheiden sich je nach Bundesland und Art des Angebots deutlich; einige Länder legen Höchstsätze für anerkannte Angebote fest. Nachbarschaftshilfe ist meist deutlich günstiger als ein gewerblicher Dienst. Wie viele Stunden der Entlastungsbetrag abdeckt, hängt also vom Stundensatz ab. Was Sie selbst bezahlen, können Sie unter Umständen nach § 35a EStG von Ihrer Einkommensteuer abziehen: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € im Jahr; Voraussetzung sind Rechnung und Überweisung.
Haushaltshilfe ohne Pflegegrad
Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nichts, die Haushaltshilfe bezahlen Sie dann selbst. Können Sie wegen schwerer Krankheit vorübergehend Ihren Haushalt nicht führen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation, haben Sie Anspruch darauf, dass die Krankenkasse bis zu vier Wochen lang eine Haushaltshilfe übernimmt, wenn niemand im Haushalt einspringen kann und kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt (§ 38 SGB V); lebt ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes, auf Hilfe angewiesenes Kind im Haushalt, bis zu 26 Wochen. Erwachsene zahlen je Tag 10 % der Kosten dazu, mindestens 5 und höchstens 10 €. Wird die Hilfe dauerhaft gebraucht, kann sich ein Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse lohnen.
Haushaltshilfe über Pflegerat24
Sie nennen im Formular Ihren Bedarf und Ihre Postleitzahl und ob ein Pflegegrad vorliegt. Wir melden uns telefonisch, fragen bei Anbietern in Ihrer Region nach freien Kapazitäten und besprechen mit Ihnen, wie Sie den Entlastungsbetrag dafür nutzen können. Für Sie ist die Vermittlung kostenlos und unverbindlich. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Anbieter. Auf Wunsch helfen wir auch beim Antrag auf einen Pflegegrad.